Wie werden die Leistungen der selbstbeschafften Pflegekraft vergütet?

Soweit Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen, wird an die/den Pflegebedürftige/n ein Pflegegeld gezahlt, das sich in der Höhe nach dem zuerkannten Pflegegrad richtet (siehe unter Pflegeversicherung/Leistungen). Das Pflegegeld ist steuerfrei, soweit es nicht an sonstige gewerbsmäßig arbeitende Personen weitergegeben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Pflegepersonen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.