Erstattet die zuständige Pflegekasse die Kosten für die häusliche Versorgung der pflegebedürftigen Person?

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine sogenannte Teilkasko-Versicherung. Das heißt, es werden lediglich die Kosten bis zum Maximalbetrag des jeweiligen Pflegegrades übernommen. Darüber hinaus gehende Kosten müssen die pflegebedürftige Person bzw. die Angehörigen selbst tragen. Reichen die Einkünfte und Ersparnisse nicht aus, um eine angemessene Versorgung sicher zu stellen, treten öffentliche Träger zur Finanzierung der restlichen Kosten ein.