Pflegestufe 0
Mit der Pflegestufe 0 sind Patienten ohne Pflegestufe gemeint, deren Pflegebedarf noch unter 45 Minuten Grundversorgung am Tag liegt und denen zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b PflVG zuerkannt worden sind.
Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilisation (Verrichtungen der Grundpflege) muss bei mindestens zwei dieser Verrichtungen und außerdem bei der Hauswirtschaft ein Hilfebedarf bestehen. Der Zeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegeperson muss im Wochendurchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Der Hilfebedarf erhöht sich gegenüber der Pflegestufe 1 auf mindestens drei mal täglich mit einem Zeitaufwand von mindestens drei Stunden im Tagesdurchschnitt, wobei die grundpflegerische Versorgung mindestens zwei Stunden betragen muss.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Der Hilfebedarf muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, bestehen bei einem Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden im Tagesdurchschnitt, wobei die grundpflegerische Versorgung mindestens vier Stunden betragen muss.
Pflegestufe III – Härtefall
Diese Pflegestufe kann gewährt werden, etwa bei Menschen in ihrer letzten Lebensphase oder im Wachkoma bei extrem hohem Pflegeaufwand durch mehrere professionelle Pflegekräfte. Die Gewährung dieser Pflegestufe geschieht äußerst selten.