Die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen
Häusliche Pflege
Wird die häusliche Pflege von einem professionellem Pflegedienst erbracht, so liegt Sachleistung vor. Wird die Leistung von einer privaten Hilfsperson erbracht (Angehöriger/andere Person), so wird für diese selbstbeschaffte Pflegehilfe Pflegegeld gezahlt. Der Preisunterschied erklärt sich aus den erhöhten Aufwendungen des Pflegedienstes für Lohnsteuern und Sozialabgaben.
| Sachleistung (Pflegedienst) | Geldleistung (Pflegeperson) | |
| Pflegestufe I | 440,00 € | 225,00 € |
| Pflegestufe II | 1040,00 € | 430,00 € |
| Pflegestufe III | 1.510,00 € | 685,00 € |
| Pflegestufe III (Härtefall) | 1.918,00 € | --- |
Die Leistungsangaben beziehen sich jeweils auf einen Kalendermonat. Sachleistung und Geldleistung können auch miteinander kombiniert werden. Das heißt, einen Teil der Leistungen können Sie durch einen Pflegedienst und einen Teil durch eine private Pflegeperson erbringen lassen. Das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt.
Berechnungsbeispiel für das anteilige Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kombinationsleistung:
Ein Patient mit Pflegestufe I hat einen maximalen Sachleitungsanspruch von 440,00 € bzw. einen maximalen Pflegegeldanspruch von 225,00 €. Der Pflegedienst erbringt z. B. Sachleistungen in Höhe von 220,00 €. Dies entspricht 50% vom maximalen Sachleistungsanspruch. Die übrigen 50% unverbrauchter Leistung werden nun vom Pflegegeld berechnet. Also 50% von 225,00 € entsprechen 112,50 € anteiliges Pflegegeld.
Teilstationäre Pflege
Die Vergütungssätze der Stufen I bis III zuzüglich 50 %.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
| Pro Kalenderjahr | 1.510,00 € |
Verhinderungspflege wegen Urlaub und Krankheit Sollte die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sein, so übernehmen wir in dieser Zeit die Pflege der pflegebedürftigen Person und erledigen die notwendigen Formalitäten mit der Pflegekasse (§39 SGB XI).
Kurzpflege bedeutet vollstationäre Pflege für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebeduftigen, oder in krisenbedingten Situationen, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Vollstationäre Pflege
| Pflegestufe I | 1.023,00 € |
| Pflegestufe II | 1.279,00 € |
| Pflegestufe III | 1.510,00 € |
| Pflegestufe III (Härtefall) | 1.825,00 € |
